Arbeitsverträge digital unterschreiben? Das musst Du wissen!
Im deutschen Arbeitsrecht gilt laut BGB § 125 ff. der Grundsatz der Formfreiheit. Die meisten Rechtsgeschäfte erfordern demnach per Gesetz keine schriftliche Unterschrift, sondern nur eine nachweisbare und schlüssig erfolgte Einigung.
Das bedeutet: Das #BGB erlaubt es, einfache elektronische Unterschriften für #Arbeitsverträge zu verwenden.
Wirksame Verträge, verbindliche Erklärung und die Abstimmung bestimmter Prozesse können also ohne komplizierte Hürden digital bestätigt werden.
Aber⚠️: Diese Formfreiheit gilt leider nicht für jedes HR-relevante Dokument.
Der Gesetzgeber schränkt die digitale Unterschrift bei den folgenden Besonderheiten ein und verlangt laut Gesetz eine handschriftliche Signatur:
– Kündigung des Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB)
– Zusage zu einem befristeten oder Teilzeit-Arbeitsvertag (§ 14 TzBfG)
– Betriebsvereinbarungen (§ 77 II BetrVG)
– Aushändigung eines Arbeitszeugnisses (§ 630 S. 3 BGB)
(Quelle: https://lnkd.in/es6mWun3)
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