Claus Peter Brandt: Wir brauchen dringend eine Reform der Reform der Arbeitnehmerüberlassung!

Im Folgenden ein Namensbeitrag unseres Geschäftsführers Claus Peter Brandt

Die letzte Gesetzesreform der Arbeitnehmerüberlassung hat meiner Meinung nach das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Zwar ist in einigen Bereichen die Leiharbeit von Verhältnissen geprägt, die zu Lasten der Arbeitnehmer geht. Das gilt vor allem für eher gering Qualifizierte. Es ist richtig, dass gegen solche Erscheinungen vorgegangen wird. In dem Bereich jedoch, in dem wir als iks Gruppe tätig sind, also bei Ingenieurdienstleistungen erbracht von hochqualifizierten Mitarbeitern, sind jetzt Regelungen in Kraft, die realitätsfremd sind. Hier muss nach meinem Ermessen dringend nachgebessert werden.

Der Begriff der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) ist gemeinhin auch als Zeitarbeit oder Personalleasing bekannt. Im Rahmen der ANÜ wird ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber zu einer Tätigkeit bei einem Dritten entsandt wird – für begrenzte Zeit. Bei der iks erbringen wir genau diese Leistung: Wir beschäftigen Ingenieure, die ihre Tätigkeit passgenau und projektweise bei einem anderen Unternehmen erbringen. Manche bleiben nur für ein Projekt, andere für mehrere Jahre, viele werden später vom Kunden übernommen. Wir betreiben dieses Geschäft seit 35 Jahren und wir sind damit recht erfolgreich.

Die zwei Gesichter der Arbeitnehmerüberlassung
Die ANÜ hat keinen besonders guten Ruf. Viele denken da vermutlich an den Produktionshelfer, der bei großen Konzernen für einen mageren Lohn drei Tage lang Kartons schleppt und danach wieder weg vom Fenster ist. Ja, auch das gibt es. Nein, wir unterstützen das nicht.
Wir vermitteln hochqualifizierte Ingenieure, Techniker, Konstrukteure für den Zeitrahmen eines Projekts – oder länger – an Unternehmen. Dort arbeiten sich unsere Mitarbeiter ein, bringen ihr Wissen, ihre Expertise ein und erhalten dafür das gleiche Entgelt wie ihre dortigen Kollegen.
Unternehmen sparen sich durch unsere Dienstleistung die aufwendige Suche nach qualifiziertem Personal, das sie nach Projektende vielleicht gar nicht mehr weiterbeschäftigen könnten. Arbeitnehmer haben die Chance, an verschiedenen Projekten in unterschiedlichen Unternehmen mitzuwirken und sich so vielseitig weiterzuentwickeln. Beide Seiten bleiben flexibel. Und – natürlich – wenn sich beide Seiten einigen, kann der Arbeitnehmer auch nach dem Projekt zum Unternehmen wechseln.

Im traditionellen Bereich der Ingenieur-Dienstleistung gibt es dieses Modell schon sehr lange. Von den über eine Million Beschäftigten in der Dienstleistungsbranche arbeiten ca. 100.000 in der technischen Branche. Die gesetzlichen Regelungen wie die AÜG-Reform oder die neue EU-Datenschutzgrundverordnung  machen uns das Leben dennoch ziemlich schwer.

Die zeitliche Befristung muss fallen!
Leihen wir einen Ingenieur an ein Unternehmen aus, bleibt er dort idealerweise für zwei bis drei Jahre – nicht nur für zwei bis drei Monate. Denn um etwas zu bewirken, braucht man Zeit. Erfolgreiche Projekte brauchen Zeit. Der Gesetzgeber macht es uns da nicht immer einfach, denn per Gesetz sind die Arbeitsverhältnisse immer auf 18 Monate befristet und nur in bestimmten Fällen auf 24 Monate verlängerbar. In der Realität ist kaum ein Projekt nach 18 Monaten abgeschlossen. Für den Arbeitnehmer bedeutet das also, er lässt das Projekt unfertig liegen und geht. Nach drei Monaten könnte er zurückkommen – aber was macht er in der Zwischenzeit? Jemanden für einen solchen Zeitraum in ein anderes Projekt einarbeiten, wäre völlig sinnlos – aus Arbeitnehmer- wie Arbeitgebersicht. Die Unternehmen auf der anderen Seite haben in den Mitarbeiter investiert und plötzlich ist er weg – das Projekt aber noch gar nicht abgeschlossen. Aus dieser Perspektive kommt niemandem die Befristung zugute.

Deshalb bin ich der Meinung, dass man die zeitliche Befristung wieder aufheben sollte. Wir brauchen in diesem Punkt eine Reform der Reform.

Ein positiver Aspekt der AÜ-Reform ist die Anpassung des Entgeltes (Equal Pay). Hier hat der Gesetzgeber ein sinnvolles Instrument erarbeitet, um im Billiglohnsektor für Ordnung zu sorgen. Für uns ist die Anpassung an Equal Pay völlig unproblematisch, da unsere Mitarbeiter sowieso zu ähnlichen Konditionen wie ein vergleichbarer Mitarbeiter im Kundenunternehmen beschäftigt werden.
Einige unserer Mitarbeiter sind seit 20 Jahren bei uns. Sie bekommen ein gutes Gehalt, angepasst an das Unternehmen in dem sie arbeiten – auch das ist gesetzlich geregelt. Eine Gesetzesreform müsste meiner Meinung nach den Spagat schaffen, negative Begleiterscheinung der Arbeitnehmerüberlassung – die es ja leider gibt – abzuschaffen und gleichzeitig die Dienstleistungsbranche nicht kaputt zu machen.

15. Oktober 2018